14/10/2024

Bis zu 600 € Kompensation bei Flugverspätungen oder Fluganulierungen

0

Hatte Ihr Flug Verspätung ? Oder wurde Ihr Flug annulliert?

Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €!

Compensair prüft Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten und eine kurze Beschreibung ein. Es dauert nur 2 Minuten: Kein Gewinn, keine Gebühr!
Für verspätete oder annullierte Flüge, Nichtbeförderung oder verpasste Verbindungen müssen Fluglinien aus der EU eine Entschädigung zahlen!
Lassen Sie sich diese Kompensation nicht entgehen!

Compensair erhebt nur dann eine Erfolgsgebühr von 25%, wenn Sie von der Fluggesellschaft entschädigt werden.
Es sind keine Zahlungen von Ihnen erforderlich.

 

468*60

Ihre Vorteile:

  • Die Entschädigung für verspätete / stornierte Flüge oder eine Nichtbeförderung kann zwischen 125 Euro bis 600 Euro betragen.
  • Erfolgreiche Inanspruchnahme von 100 Fluggesellschaften aus 40 Ländern.
  • Bis zu 6 Jahren können die Fälle zurückliegen. Wir erstreiten eine Entschädigung auch rückwirkend.
  • Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, reichen den Antrag bei der Fluggesellschaft ein und kümmern uns um die gesamte Abwicklung
  • Weitere Kommunikation mit der Fluggesellschaft zur Beilegung Ihres Falls.
  • Unsere Anwälte prüfen Ihre Rechtslage und bereiten die entsprechenden Argumente für die Klage vor.
  • Wenn die Fluggesellschaft die Zahlung verweigert, können wir vor Gericht ein Gerichtsverfahren einleiten. In diesem Fall übernehmen wir alle Rechtskosten und Nebenkosten.
Hier können Sie Ihren Anspruch prüfen:

Entschädigungshöhe variiert zwischen 125 und 600 €. Die durchschnittliche Entschädigung unserer Kunden beträgt 450 €.

 

300*250

 

Voraussetzung ist, dass Ihnen eines der folgenden Dinge passiert ist:

  • Ihr Flug hatte eine Verspätung von mehr als 3 Stunden.
  • Ihr Flug wurde storniert.
  • Ihr Flug hatte eine Verspätung von weniger als 3 Stunden, Sie haben jedoch einen Anschlussflug verpasst und kamen mindestens 3 Stunden zu spät an Ihrem finalen Ziel an.
  • Ihnen wurde das Boarding verweigert, weil keine freien Plätze verfügbar waren (Überbuchung).

Ausnahmen:

  • Der Flug darf sich nicht aufgrund von höherer Gewalt (beispielsweise aufgrund schlechter Wetterverhältnisse) verspätet haben.
  • Die Flugverspätung darf nicht länger als 6 Jahre her sein.

 

 

Spread the love

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Beim Besuch dieser Webseite werden Informationen gespeichert. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zu statistischen sowie werbe- und profilingtechnischen Zwecken. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen